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   VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455   

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VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455 (https://dejure.org/2009,24271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2009 - 7 CE 09.2455 (https://dejure.org/2009,24271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2009 - 7 CE 09.2455 (https://dejure.org/2009,24271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der Nachrichtenagentur; Unterlassungsanspruch bei unrichtiger Tatsachenbehauptung; objektiv mehrdeutige Aussage; verdeckte Äußerung; Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
    Fern liegende Deutungen (vgl. dazu BVerfGE vom 25.10.2005 BVerfGE 114, 339/348) sind ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (BVerfG vom 7.12.1976 BVerfGE 43, 130/138).

    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG vom 25.10.2005 a.a.O.).

    Ein gleicher Schutzbedarf für die individuelle Grundrechtsausübung und die Funktionsfähigkeit des Meinungsbildungsprozesses besteht dagegen nicht bei gerichtlichen Entscheidungen über die Unterlassung zukünftiger Äußerungen (BVerfG vom 25.10.2005, BVerfGE 114, 339/350).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfG vom 10.10.1995 BVerfGE 93, 266/295; BGH vom 30.1.1996 BGHZ 132, 13/19).

    Liegt wie hier eine objektiv mehrdeutige Tatsachenbehauptung vor, die auch eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zulässt, so kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar keine strafrechtliche Sanktion verhängt werden und auch keine Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung erfolgen (BVerfG vom 10.10.1995 BVerfGE 93, 266/296; vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 1/11 f.).

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
    Es handelt sich dabei entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch nicht um eine erst aus dem Zusammenspiel von Einzelaussagen folgende, "zwischen den Zeilen" stehende zusätzliche Sachaussage (sog. verdeckte Aussage), die dem Verfasser eines Textes nur dann ausnahmsweise zugerechnet werden kann, wenn er sie dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahelegt (vgl. BVerfG vom 19.12.2007 NJW 2008, 1654/1657; BGH vom 22.11.2005 NJW 2006, 601/602 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfG vom 10.10.1995 BVerfGE 93, 266/295; BGH vom 30.1.1996 BGHZ 132, 13/19).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
    Nachdem die Antragsgegnerin sich trotz der mittlerweile erlangten Kenntnis vom Inhalt der Agenturmeldung geweigert hat, die strittige Äußerung künftig nicht mehr oder nur mit geeigneten Klarstellungen zu wiederholen, besteht ein im gerichtlichen Verfahren durchsetzbarer Unterlassungsanspruch (vgl. BGH vom 8.2.1994 NJW 1994, 1281/1283; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 20 f.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
    Es handelt sich dabei entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch nicht um eine erst aus dem Zusammenspiel von Einzelaussagen folgende, "zwischen den Zeilen" stehende zusätzliche Sachaussage (sog. verdeckte Aussage), die dem Verfasser eines Textes nur dann ausnahmsweise zugerechnet werden kann, wenn er sie dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahelegt (vgl. BVerfG vom 19.12.2007 NJW 2008, 1654/1657; BGH vom 22.11.2005 NJW 2006, 601/602 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
    Liegt wie hier eine objektiv mehrdeutige Tatsachenbehauptung vor, die auch eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zulässt, so kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar keine strafrechtliche Sanktion verhängt werden und auch keine Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung erfolgen (BVerfG vom 10.10.1995 BVerfGE 93, 266/296; vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 1/11 f.).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
    Die Befürchtung, wegen einer mehrdeutigen und damit missverständlichen Äußerung im Nachhinein mit staatlichen Sanktionen belegt zu werden, könnte eine erhebliche einschüchternde Wirkung haben und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (vgl. BVerfG vom 13.2.1996 BVerfGE 94, 1/9).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
    Fern liegende Deutungen (vgl. dazu BVerfGE vom 25.10.2005 BVerfGE 114, 339/348) sind ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (BVerfG vom 7.12.1976 BVerfGE 43, 130/138).
  • VG Berlin, 16.04.2019 - 6 K 13.19

    Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin

    Bei der Ermittlung des Inhalts einer Äußerung ist entscheidend, wie ein objektiver Empfänger diese versteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 8 A 1024/11 -, juris Rn. 44; BayVGH, Beschluss vom 13. November 2009 - 7 CE 09.2455 -, juris Rn. 17); auf fernliegende Deutungen kommt es hingegen nicht an.
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Zur Erfassung des vollständigen Aussagegehalts der beanstandeten Äußerung kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext an (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2018 - OVG 1 S 39.18, juris Rn. 27 ff.; BayVGH ZUM-RD 2010, 99, juris Rn. 17; VGH BW, AfP 1998, 104, juris Rn. 51; VG Berlin, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 1 A 198.95, juris Rn. 58; VG München, BeckRS 2018, 17142 Rn. 30).
  • OVG Bremen, 10.09.2018 - 2 B 213/18

    Unterbindung von Auskünften an Medien - allgemeines Persönlichkeitsrecht;

    Für die Ermittlung des Erklärungsinhalts ist darauf abzustellen, wie die Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsempfänger verstanden wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. August 2018 - OVG 5 S 14.18 -, Rn. 7, juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 8 A 1024/11 -, juris Rn. 44, und BayVGH, Beschluss vom 13. November 2009 - 7 CE 09.2455 -, juris Rn. 17).
  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

    Für die Ermittlung des Aussagegehalts ist dabei darauf abzustellen, wie die Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsempfänger verstanden wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. November 2009 - 7 CE 09.2455 -, juris Rn. 17).
  • VG Hannover, 03.06.2014 - 1 B 7660/14

    Amtsträger; Minister; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch;

    Zusätzlich sind der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für die Empfänger erkennbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92 und 1 BvR 221/92 -, juris Rn. 124 f., Bay. VGH, Beschluss v. 13.11.2009 - 7 CE 09.2455 -, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 19.1354

    Zur Äußerungsbefugnis eines Amtsträgers bei der Erfüllung kommunaler

    Dies ergibt eine Ermittlung des objektiven Sinngehalts der einzelnen Aussagen, bei deren Deutung der Wortlaut, der sprachliche Kontext und die Begleitumstände umfassend zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, U.v. 2.7.2019 - VI ZR 494/17 - AfP 2019, 434 = juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 13.11.2009 - 7 CE 09.2455 - ZUM-RD 2010, 99 = juris Rn. 17; OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.7.2018 - 1 S 39.18 - juris Rn. 27 ff.).
  • LG Hamburg, 16.09.2016 - 324 O 510/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anforderungen an eine Unterlassungsklage wegen

    Sie folgt vielmehr derjenigen Rechtsprechung, die an dem bisherigen Maßstab - wenn auch ohne ausdrückliche Auseinandersetzung mit dem genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - weiterhin festhält (vgl. BGH, Urt. v. 22. November 2005, NJW 2006, 601, 602 f.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29. September 2008 - 6 U 72/08 - LG Köln, ZUM 2008, 450 und Urt. v. 4. November 2009 - 28 O 251/09 - VGH München, ZUM-RD 2010, 99).
  • VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21

    Unterlassung zukünftiger Äußerungen - allgemeines Persönlichkeitsrecht; Äußerung;

    Für die Ermittlung des Erklärungsinhalts ist darauf abzustellen, wie die Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsempfänger verstanden wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2018 - OVG 5 S 14.18 -, Rn. 7; OVG Münster, Urteil vom 11.12.2012 - 8 A 1024/11 -, Rn. 44; BayVGH, Beschluss vom 13.11.2009 - 7 CE 09.2455 -, Rn. 17; jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - 8 A 1024/11

    Rechtmäßigkeit einer Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung gegenüber

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. November 2009 - 7 CE 09.2455 -, juris Rn. 17 m.w.N.
  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1960

    Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder aber Meinungsäußerung handelt und für die Frage, ob die Äußerung in unzulässiger Weise Rechte Dritter beeinträchtigt, ist der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BayVGH vom 13.11.2009 Az. 7 CE 09.2455 mit Verweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH).
  • VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.238

    Kein Eingriff in Wissenschaftsfreiheit durch städtisches Museum als öffentliche

  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RO 3 K 08.1832

    Die Zulässigkeit amtlicher Meinungsäußerungen ist am Sachlichkeitsgebot zu

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2018 - 5 S 14.18

    Zulässigkeit einer Äußerung des zuständigen Ministeriums zum Einsatz eines als

  • VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09

    Es besteht keine Unterlassungspflicht des Bundesverteidigungsministers Dritten,

  • VG München, 05.12.2017 - M 10 E 17.2979

    Erfolgreicher Eilrechtsantrag auf Unterlassung einer Äußerung seitens eines

  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von

  • VG Schleswig, 10.02.2022 - 6 A 170/19

    Anspruch eines Ratsmitglieds auf Widerruf einer von Bürgermeister abgegebenen

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